
Werden Sie erpresst?
Strafantrag wegen Erpressung, Bedrohung oder Nötigung
Unternehmen
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Erpressung in der Wirtschaft
Tatbestandsmerkmale der Erpressung oder Bedrohung
Von erheblicher strafrechtlicher Relevanz sind die Straftatbestände der Erpressung und der Bedrohung im Wirtschaftsbereich. Auch wenn vielleicht nicht sofort ein Bezug zur Wirtschaftskriminalität erkannt wird, gibt es meist unmittelbare Hinweise.
Nicht selten kommt es vor, dass ehemalige Mitarbeiter eines Betriebs nach der Kündigung aus Rache den ehemaligen Arbeitgeber und dessen Familie bedrohen. Dies ist leider kein Drehbuch für Kriminalfilme, sondern traurige Realität.
Fallbeipiel Schutzgelderpressung
Verdeutlichen soll dies ein Fall aus dem Gastronomiebereich, welcher die Detektei MAAN vor kurzem beschäftigte:
Ein Restaurantbesitzer verspürte in der letzten Zeit ein ungutes Gefühl, da er in der Nähe seines Restaurants und seiner Privatadresse zwielichtige Gestalten wahrnahm. Die Polizei konnte noch keine Präventivmaßnahmen ergreifen, das nicht bewiesen war das Gefahr für den Restaurantbesitzer, seine Mitarbeiter und für seine Familie bestand. Unsere Detektive observierten ab sofort beide Adressen, sie konnten die Männer sogar im Garten des Gastronomen sichten. Am selben Tag berichtete der Wirt, dass es durch die Zielpersonen zu einer Schutzgelderpressung kam. Da zwischenzeitlich die Identität der Erpresser durch unsere Detektei festgestellt wurde, konnte ein Strafantrag gestellt werden.
Wenn auch sie Opfer von erpresserischen oder bedrohenden Handlungen geworden sind und die Ermittlungsbehörden wegen geringen Anhaltspunkten noch nicht tätig werden konnten, so ist das Einschalten unserer Detektei sinnvoll. Wir ermitteln die fehlenden Informationen die zum Stellen eines Strafantrags benötigt werden.