Diebstahl und Unterschlagung
Ortskundige und zertifizierte Detektive ermitteln gerichtlich verwertbare Beweise bei Verdacht auf Diebstahl und Unterschlagung
Diebstahl und Unterschlagung in Unternehmen
Aufklärung von Eigentumsdelikten
Sie müssen in ihrem Unternehmen Inventurdifferenzen beklagen, da der Lagerbestand deutlich von den Soll - Beständen abweicht?
In solch einem Fall ist es sinnvoll, sich an unsere Detektei zu wenden, da wir mit unserem Know-How und Ermittlungsarbeit die Gründe hierfür recherchieren. In Fällen von Inventurdifferenzen liegt der Verdacht nahe, dass es in ihrem Unternehmen zu Unterschlagungen aus den eigenen Reihen oder Diebstähle durch beispielsweise Lieferanten kommt. Meist werden diese Straftaten nur durch Zufall entdeckt, da die Firmen oft nicht wissen, wie Sie die Täter entlarven können.
Fehlerhaft ist auch der Gedanke, dass die Kosten zur Täterfeststellung weitaus geringer seien als der Schaden aus den Delikten. Andauernde - auch kleinere - Unterschlagungen können ein ernstes Risiko für Firmen werden. Denn Mitarbeiterdelikte sind meistens Wiederholungstaten!
Man darf nicht davon ausgehen, dass die Unternehmen Opfer von Kriminellen werden, die gezielt nach Möglichkeiten für einen Diebstahl suchen, vielmehr findet das Sprichwort "Gelegenheit macht Diebe" Anwendung: Der Mitarbeiter entdeckt zufällig eine Möglichkeit der Zueignung. Sind es anfangs noch kleinere Diebstähle, so wird deren Umfang im Laufe der Zeit immer größer.
Bei der Untersuchung von Verdachtsmomenten der Unterschlagung gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen. So soll die Prüfung zunächst unbemerkt durchgeführt werden und die Ergebnisse müssen gerichtlich verwertbar sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die verdächtigen Personen keinen Rufschaden erleiden, sollte sich der Verdacht nicht bewahrheiten. Wir als professionelle Ermittler verfügen über die nötige Kompetenz, um diese sensiblen Punkte einzuhalten.
Ein Beispiel zum Thema Unterschlagung
Es waren zwei Detektive der Detektei MAAN in einem Zuliefererbetrieb eingeschleust; Sie stellten nach kurzer Zeit einen verdächtigen Mitarbeiter fest, der die unterschlagenen Waren über das Internet verkaufte. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt und Strafanzeige gegen ihn gestellt, den Schaden musste er ebenfalls ersetzen. Durch die eindeutigen Beweise, die unsere Detektive erbrachten, waren sämtliche in diesen Fall involvierten Gerichte auf der Seite unseres Auftraggebers.
Die Detektei MAAN konnte in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich durch kompetente Detektive die Täter ermitteln.
Für nährere Informationen zum Thema Unterschlagung lesen Sie gerne unseren Beitrag im Blog!
Lassen sie sich von unseren Sachbearbeitern über die Möglichkeiten in ihrem konkreten Fall beraten.