Streitigkeiten hinsichtlich des Unterhalts

Professionelle und diskrete Ermittlungen beim Verdacht auf Unterhaltsbetrug - gerichtlich verwertbare Beweise

Nach einer Trennung oder Scheidung kommt es häufig zu Streitigkeiten. Zum Einen ist die Versorgung der gemeinsamen Kinder ein großes Streitthema. Ein Weiteres ist das Geld.

Falsche Angaben zum Einkommen oder neuer Partnerschaft

Um sich den bestmöglichen finanziellen Vorteil zu verschaffen, werden die ehemaligen Partner gerne kreativ. Derjenige, der zum Unterhalt zu zahlen verpflichtet ist, macht unwahre Angaben zu seinem Einkommen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. In der Praxis könnte das z.B. eine Nebenbeschäftigung sein, die nicht angegeben wird.

Oder der Unterhaltsberechtigte lebt bereits in Umständen, die die Unterhaltszahlungen schmälern oder gar verwirken würden. Beispielhaft zu nennen sind hier eine Erwerbstätigkeit oder eine feste Partnerschaft. Bei letzterem sei anzumerken, dass nicht jede Form einer Beziehung eine Verwirkung der Unterhaltszahlungen nach sich zieht. Bei einem gemeinsamen Wirtschaften ist jedoch davon auszugehen.

Schummeleien im Bereich des Unterhaltsrechts sind allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern stellen einen strafrechtlich relevanten Betrug dar.

Sie finden sich in einer der genannten Situationen wieder oder haben den Verdacht, dass Sie von Ihrem Ex-Partner in dieser Hinsicht betrogen werden?

Mit unserer Expertise sind wir Ihr Partner in der Beweisfindung!

Die von uns ermittelten Umstände werden gerichtlich verwertbar dokumentiert und Ihnen ausgehändigt. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht geltend zu machen.

 

 

Die Handlungsmodalitäten im Rahmen von Unterhaltszahlungen

Am häufigsten begegnet uns in der Praxis der Fall, dass der unterhaltsberechtigte Partner längst wieder eine neue Partnerschaft eingegangen ist, diese aber dem zahlenden Ex - Gatten bewusst verschweigt, um eine Einstellung der Zahlungen zu umgehen. Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ist nämlich in diversen Fällen möglich. Z.B. bei der Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft, der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder gar beides.

Auch der umgekehrte Fall ist uns nicht fremd: Der zum Unterhalt eigentlich Verpflichtete gibt einen geringen Verdienst an. Somit muss er weniger oder nichts bezahlen. In Wirklichkeit ist der Verdienst aber weit höher als angegeben. Meistens sind dies Einkünfte aus Schwarzarbeit.

Nicht nur der Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt wird trickreich minimiert oder unterschlagen, auch in Sachen Kindesunterhalt sind der Fantasie des Unterhaltspflichtigen oft keine Grenzen gesetzt: So ist uns in unserer Praxis schon häufig der Fall begegnet, dass der (meist) Vater sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und seinen Unterhalt "schwarz" verdient hat. 

Ihre Vorteile mit der Beauftragung unserer Detektei:

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Ein Beispiel, das zeigt, dass nicht nur die bekannten "Klassiker" zur Verwirkung führen können, ist der Beschluss des OLG Hamm vom 03.12.2013 Az 2 UF 105/13. Nachdem die geschiedene Ehefrau mehrfach gegenüber diverser Personen behauptete, dass ihr geschiedener Gatte die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht haben soll und ihn dadurch, was Gutachten bestätigten, zu Unrecht denunziert hatte, wurde ihr der begehrte Unterhalt verwehrt.*)

Wir als erfahrene Detektei ermitteln diskret und zielführend im Verdachtsfall. Die gesammelten Ergebnisse bekommen unsere Klienten in gerichtlich verwertbarer Form, sodass der Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden kann. Ebenfalls stehen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung. Beachten Sie hierzu auch unsere Ausführungen unter der Rubrik "Urteile".