Verstoß gegen den freien Wettbewerb

Ermittlungen im Bereich der Wettbewerbsdelikte durch Detektei MAAN

Ein Verstoß liegt dann vor, wenn durch ihren Konkurrenten eine Verunglimpfung, Herabsetzung, Schädigung oder gar gezielte Behinderung begangen wird - vgl. § 4 UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies kann auch die Vermarktung eines Imitats ihres Produktes oder die Degradierung ihres Erzeugnisses sein.

Was tun, bei Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten?

Wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Mitbewerber sich wettbewerbswidrig verhalten, so können sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir stellen die nötigen Ermittlungen an und bringen ihnen die nötigen Beweise, die Ihr Rechtsbeistand als Grundlage für zum Beispiel die Erreichung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung verwendet werden kann.

Detektei MAAN, diskrete und schnelle Ermittlung bei Rechtsbruch gegen das Wettbewerbsrecht

Sie haben gegen einen ihrer Mitbewerber den Verdacht, dass er gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt und sie als Marktteilnehmer erheblich benachteiligt werden?

In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall auf.

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Wettbewerbsrecht - Fallbeispiel aus der Praxis der Detektei MAAN

Wir möchten ihnen einen Fall darstellen, für dessen Aufklärung die Detektei MAAN ermittelt hat:

Unser Auftraggeber war eine Firma aus dem produzierenden Gewerbe, die vermutete, dass Personal abgeworben wird. Es stellte sich heraus, dass ein ehemaliger Mitarbeiter sich das in der Firma erworbene Fachwissen zunutze machte und einen Konkurrenzbetrieb eröffnete. Es wechselten mehrere Mitarbeiter zu diesem Betrieb, die sich sogar krankschreiben ließen, um bei ihrem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Überdies warb der neue Konkurrent noch Kunden seines alten Arbeitgebers ab, indem er ihnen billigere Angebote unterbreitete. Die Kontaktdaten besorgte er sich widerrechtlich aus der Kundendatei seines alten Arbeitgebers.

Bei diesem Fall ist auffällig, dass gleich mehrere Tatbestände in einer Fallkonstellation erfüllt wurden, wie etwa der Lohnfortzahlungsbetrug, das Abwerben von Kunden und Mitarbeiter und die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.