Die Überwachung von Mitarbeitern durch Detektive

Haben Sie als Unternehmer den Verdacht, dass sich einer oder mehrere Ihrer Mitarbeiter unredlich verhalten? Eine Überwachung dieser Mitarbeiter klärt den Verdacht auf !

Unsere Wirtschaftsdetektive sind zertifiziert und verfügen über fundierte rechtliche und ermittlungstechnische Kenntnisse, die Ihnen gerichtlich verwertbare Beweise erbringen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und jahrzehntelange Erfahrung als Detektei

Eine Mitarbeiterüberprüfung ist dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf ein Fehlverhalten seitens des betroffenen Mitarbeiters vorliegt. Eine strafbare Handlung stellt ein sog. berechtigtes Interesse dar und rechtfertigt somit die Überwachung. Daher können folgende Delikte durch eine Detektei nachverfolgt werden:

Auf unserer Seite Wirtschaftsdetektei finden Sie die möglichen Tatbestände aufgelistet.

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Oder möchten Sie ein Beratungsgespräch?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an info@detektei-maan.de

In einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch klären wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.