Mitarbeiterüberprüfung | Personalüberprüfung

Die Überwachung von Mitarbeitern durch Detektive

Haben Sie als Unternehmer den Verdacht, dass sich einer oder mehrere Ihrer Mitarbeiter unredlich verhalten? Eine Überwachung dieser Mitarbeiter klärt den Verdacht auf !

In seinem Urteil vom 25. Juli 2024 (8 AZR 225/23) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Mitarbeiterüberwachungen durch eine Detektei dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist, also kein milderes Mittel vorliegt.

Unsere Wirtschaftsdetektive sind zertifiziert und verfügen über fundierte rechtliche und ermittlungstechnische Kenntnisse, die diese rechtlichen Vorgaben einhalten und Ihnen gerichtlich verwertbare Beweise erbringen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und jahrzehntelange Erfahrung als Detektei

Eine Mitarbeiterüberprüfung ist dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf ein Fehlverhalten seitens des betroffenen Mitarbeiters vorliegt. Eine strafbare Handlung stellt ein sog. berechtigtes Interesse dar und rechtfertigt somit die Überwachung. Daher können folgende Delikte durch eine Detektei nachverfolgt werden:

Auf unserer Seite Wirtschaftsdetektei finden Sie die möglichen Tatbestände aufgelistet.

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