Die Überwachung von Mitarbeitern durch Detektive

Sie als Unternehmer haben den Verdacht, dass sich Mitarbeiter unredlich verhalten und möchten diesen Sachverhalt aufgeklärt wissen?

Eine Überprüfung ist dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf ein Fehlverhalten seitens des betroffenen Mitarbeiters vorliegt. Eine strafbare Handlung stellt ein sog. berechtigtes Interesse dar und rechtfertigt somit die Überwachung. Daher können folgende Delikte durch eine Detektei nachverfolgt werden:

Auf unserer Seite Wirtschaftsdetektei finden Sie die möglichen Tatbestände aufgelistet.

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an info@detektei-maan.de

In einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch klären wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.