Schwarzarbeit oder Verbotene Nebentätigkeit

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit kann viele Gesichter haben. In Betracht kommt z.B. der Konkurrent, der aufgrund nicht angemeldeter Arbeitskräfte seine Leistungen am Markt günstiger anbieten kann und somit mehr Aufträge erhält. Dadurch verschafft sich der Unternehmer einen Wettbewerbsvorteil, da er durch das Einsparen von Lohnnebenkosten, am Markt einen attraktiveren Preis anbieten kann.

Aber auch die eigenen Mitarbeiter können Ihrem Unternehmen schaden, wenn diese Schwarzarbeit als Nebentätigkeit ausüben. Somit kommt der Schädigende auch noch aus den eigenen Reihen. Dies ist nicht nur aus Sicht des Wettbewerbs schädigend, sondern dem eigenen Arbeitgeber gegenüber höchst illoyal.

Egal in welcher Form Schwarzarbeit auftritt, sie richtet hohe wirtschaftliche Schäden an.

Verbotene Nebentätigkeit

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb dem Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit untersagt werden kann, z. B. wenn die Haupttätigkeit dadurch gefährdet werden würde. Einige Mitarbeiter halten sich nicht das dieses vertragliche Verbot und arbeiten heimlich doch nebenher, manchmal sogar für die Konkurrenz.

Je nachdem wie gravierend diese Pflichtverletzung ist, reichen die Sanktionen seitens des geschädigten Geschäftsherrn von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt!

Detektei MAAN, diskrete und schnelle Ermittlung bei Verdacht auf Schwarzarbeit

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie durch regelwidriges Verhalten durch Mitarbeiter geschädigt werden könnten, so können Sie sich vertrauensvoll an unsere Detektei wenden.

In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall auf.

kostenlos und unverbindlich anrufen