Ermittlungen gegen Schwarzarbeit / Verbotene Nebentätigkeit

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit kann viele Gesichter haben. In Betracht kommt z.B. der Konkurrent, der aufgrund nicht angemeldeter Arbeitskräfte seine Leistungen am Markt günstiger anbieten kann und somit mehr Aufträge erhält. 

Aber auch die eigenen Mitarbeiter können Ihrem Unternehmen schaden, wenn diese Schwarzarbeit als Nebentätigkeit ausüben. Egal in welcher Form Schwarzarbeit auftritt, sie richtet auf jeden Fall hohe wirtschaftliche Schäden an.

Verbotene Nebentätigkeit

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb dem Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit untersagt werden kann, z. B. wenn die Haupttätigkeit dadurch gefährdet werden würde. Einige Mitarbeiter halten sich nicht das dieses vertragliche Verbot und arbeiten heimlich doch nebenher, manchmal sogar für die Konkurrenz.

Je nachdem wie gravierend diese Pflichtverletzung ist, reichen die Sanktionen seitens des geschädigten Geschäftsherrn von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt!

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