Betrug
Ermittlungen bei Betrugshandlungen
Kompetente Detektei ist Ihr starker Partner in der Beweisfindung
Unter Betrug im Sinne des § 263 StGB versteht man das Herbeiführen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils. Um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen, muss der Täter bei seinem Opfer einen Irrtum hervorgerufen haben, der zu einer Vermögensverfügung führt. Daher sind Handlungen, die gerne umgangssprachlich als Betrug bezeichnet werden, oft nicht strafbar nach § 263 StGB. Wer also lügt, um sich einen - nicht monetären - Vorteil zu verschaffen, ist demnach (noch) kein Betrüger.
Das Betrugsdelikt ist facettenreich und lässt sich in mehrere Tathandlungen unterscheiden:
- - Eingehungsbetrug ( zB Zechprellerei)
- - Erfüllungsbetrug. Diese Handlungsmodalität wird von windigen Internethändlern gerne benutzt, die zwar das Geld für bestellte Ware als Vorkasse verlangen, aber nie die Absicht hatten, diese auch zu liefern.
- Der klassische Heiratsschwindel zu neudeutsch auch Romance Scamming genannt. Hier wird Liebe oder gar eine Ehe in Aussicht gestellt, um Geld zu ergaunern.
Im Fall eines vorliegenden Betruges können wir Ihnen als erfahrene Detektei und juristischer Ausbildung tatkräftig zur Seite stehen. Durch diskrete Ermittlungen eruieren wir Täter und ihre Tatmuster und andere relevante Handlungsweisen, die Ihnen bei der Strafverfolgung und auf zivilrechtlicher Ebene zur Geldrückforderung dienlich sind.
Unsere Detektive arbeiten rechtskonform, somit sind die Beweise gerichtlich verwertbar.
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Detektei Ludwigshafen: 0621 - 15406819
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