Streitigkeiten hinsichtlich des Unterhalts

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Ex - Partner Sie um den Unterhalt betrügt?

Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Ihr Ex-Partner mit einem neuen Partner zusammenlebt oder Sie Zweifel hegen, ob Ihr Ex-Partner sein Einkommen zutreffend angegeben hat, sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung in Sachen Unterhaltsangelegenheiten für Sie die richtigen Partner.

Die Handlungsmodalitäten im Rahmen von Unterhaltszahlungen

Am häufigsten begegnet uns in der Praxis der Fall, dass der unterhaltsberechtigte Partner längst wieder eine neue Partnerschaft eingegangen ist, diese aber dem zahlenden Ex - Gatten bewusst verschweigt, um eine Einstellung der Zahlungen zu umgehen. Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ist nämlich in diversen Fällen möglich. Z.B. bei der Gründung einer eheähnlichen Gemeinschaft, der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder gar beides.

Auch der umgekehrte Fall ist uns nicht fremd: Der zum Unterhalt eigentlich Verpflichtete gibt einen geringen Verdienst an. Somit muss er weniger oder nichts bezahlen. In Wirklichkeit ist der Verdienst aber weit höher als angegeben. Meistens sind dies Einkünfte aus Schwarzarbeit.

Nicht nur der Trennungsunterhalt oder Scheidungsunterhalt wird trickreich minimiert oder unterschlagen, auch in Sachen Kindesunterhalt sind der Fantasie des Unterhaltspflichtigen oft keine Grenzen gesetzt: So ist uns in unserer Praxis schon häufig der Fall begegnet, dass der (meist) Vater sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und seinen Unterhalt "schwarz" verdient hat. 

Ihre Vorteile mit der Beauftragung unserer Detektei:

  • Berechnung ab Einsatzort
  • Transparente Kostenkontrolle
  • Garantierte Erreichbarkeit Ihres persönlichen Sachbearbeiters
  • Rechtskonforme Berichterstattung
  • Keine Vertragsbindung, die Beauftragung ist jederzeit kündbar
  • Ortskundige Detektive

Ein Beispiel, das zeigt, dass nicht nur die bekannten "Klassiker" zur Verwirkung führen können, ist der Beschluss des OLG Hamm vom 03.12.2013 Az 2 UF 105/13. Nachdem die geschiedene Ehefrau mehrfach gegenüber diverser Personen behauptete, dass ihr geschiedener Gatte die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht haben soll und ihn dadurch, was Gutachten bestätigten, zu Unrecht denunziert hatte, wurde ihr der begehrte Unterhalt verwehrt.*)

Wir als erfahrene Detektei ermitteln diskret und zielführend im Verdachtsfall. Die gesammelten Ergebnisse bekommen unsere Klienten in gerichtlich verwertbarer Form, sodass der Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden kann. Ebenfalls stehen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung. Beachten Sie hierzu auch unsere Ausführungen unter der Rubrik "Urteile".