Fallbeispiele
Fallbeispiele aus unserem Arbeitsalltag
Ein Unternehmen wandte sich an uns mit dem Verdacht, dass einer der Außendienstmitarbeier sowohl Arbeitszeitbetrug als auch Spesenbetrug begehe und nannte uns diverse Gründe, die diesen Verdacht untermauerten.
Für gewöhnlich postieren sich die Detektive bereits vor eigentlichem Arbeitsbeginn des Mitarbeiters in der Nähe dessen Wohnung, um den konkreten Arbeitsbeginn festzustellen. Bereits zu diesem Zeitpunkt konnte man ahnen, dass der Verdacht des Arbeitgebers nicht von ungefähr kam: Um pünktlich seine Arbeit zu beginnen, hätte die Zielperson spätestens um 7.15 Uhr das Haus verlassen, festgstellt wurde allerdings eine viel späterere Uhrzeit, nämlich gegen Mittag.
Wie vermutet wurden auch keine Kunden angefahren, sondern sich mit einer Dame zum Mittagessen getroffen. An dieser Stelle sei sogar noch anzumerken, dass es sich wohl auch nicht um die Ehefrau des Mitarbeiters handelte.
Da es sich mit vollem Magen wohl nicht gut arbeiten lässt, gönnte sich der Verdächtige eine längere Pause in einer Spielhalle bevor er mit seinem Dienstwagen mehrere Kilometer weiter in eine andere Stadt fuhr. Nun nahmen unsere Detektive an, dass er zur Nachmittagszeit seinen dienstlichen Verpflichtungen nachkommen wollte, wurden aber eines besseren belehrt. Anstatt eines Kundentermins gönnte sich der Mitarbeiter ein wenig Entspannung in einem ganz besonderen Etablissement, welches eher dem Rotlichtgewerbe zuzuordnen war.
Satt und entspannt machte er ich anschließend wieder auf den Heimweg. Das Mittagessen mit der Freundin sollte wohl als Kundentermin deklariert werden, die anderen Aktivitäten wurden anscheinend selbst bezahlt.
Der nachfolgende Beitrag behandelt einen Sachverhalt, der uns im Alltag as Privatdetektei sehr häufig begegnet.
Die Eltern einer kleinen Tochter im Kindergartenalter leben getrennt und verstehen sich überhaupt nicht mehr. Die Kommunikation erfolgt nahezu ausschließlich über deren Rechtsanwälte und über das Jugendamt. Vom Familiengericht wurden festgelegt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes bei der Mutter liegt und der Vater das Kind alle 14 Tage am Wochenende zu sich nehmen soll.
Nun beklagt der Vater, dass de Besuchswochenenden regelmäßig von der Mutter abgesagt werden, weil die Tochter entweder krank ist, bei einem Kindergeburtstag eingeladen sei, die diesem "sie lieber gehen möchte als zum Papa". Da sich gerade die Krankheitsfälle häufen und zufällig auf das "Papawochenende" fallen, wandte sich der Vater an uns.
Wieder wurde sehr kurzfritig abgesagt, angeblich hat das Mädchen 40 Grad Fieber und es sei ihr nicht zuzumuten, dass sie aus der gewohnten Umgebung herausgenommen wird, zumal sie aufgrund des Fiebers auch nicht transportfähig sei.
Eigentlich hätte der Vater das Kind um 15 Uhr bei der Mutter abgeholt, fügte sich jedoch deren Anweisungen. Unsere Privatdetektive positionierten sich unauffällig in der Nähe des Hauses. Nach einiger Zeit verließ die Mutter mit einem offensichtlich kerngesundem Kind das Haus und ging mit diesem zu einem Spielplatz, wo sich sich mit anderen Müttern und Kindern traf. Dies schien ein im Vorfeld organisiertes Treffen gewesen zu sein, da die Mütter verschiedenste Picknickutensilien wie Kuchen, Obst, Gemüse etc dabei hatten, was in Form eines Büffets aufgebaut wurde. Der Aufenthalt auf dem Spielplatz war erwartungsgemäß recht lange.
Wie mit uns abgesprochen, erkundigte sich der Vater am Abend nach dem Wohlergehen seiner Tochter und wollte wissen, ob es denn möglich sei, sie am Samstag zu sich zu nehmen. Dieses wurde mit Verweis auf den desolaten Krankheitszustand der Tochter abgelehnt und die Mutter unterstellte ihm noch egoistisches Verhalten.
In den Folgemonaten kam es zu weiteren Observationen durch unsere Detektive, die den Verdacht untermauerten. In einem Gerichtsverfahren wurde die Mutter sodann zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie hatte den Verdacht, dass Mitarbeiter während ihrer Nachtschicht sich an den Waren bereichern, da immer Inventurdifferenzen festgestellt wurden, wenn diese Schicht hatten.
Um beste Ermittlungsergebnisse zu erzielen, waren hier zwei drei Teams mit je zwei Detektiven eingesetzt:
Das erste Team konnte so positioniert werden, dass diese Sicht auf die Halle hatten, in der die Verdächtigen gearbeitet haben. Die beiden anderen Ermittlerteams stellten sich an den beiden möglichen Abfahrtsmöglichkeiten auf, um die Fahrzeuge der Mitarbeiter aufzunehmen.
Nun hieß es ersteinmal geduldig sein, was in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde nicht einfach war. Gegen Ende der Schicht wurde die Geduld belohnt:
Man konnte beobachten, wie ein Auto zu dem Zaun hinter der Lagerhalle fuhr. Schnell warfen die Ziepersonen mehrere Beutel über den Zaun, verstuten diese im PKW und fuhren sofort vom gelände ab. Das Prozeder dauerte nur einen kurze Zeit und wirkte sehr routiniert.
Die Detektive an den Ausfahrten waren informiert und warteten auf das Auto, um dieses sodann zu observieren. Erwartungsgemäß kam dieses auch nach kurzer Zeit und fuhr an dem einen Posten vorbei. Während die die Ermittler vor Ort nun Feierabend machen konnten, hieß es für die anderen vier Observanten vollste Konzentration. Während der Fahrobservation mussten sich die zwei Teams abwechseln, denn gerade in der Nacht ist besondere Vorsicht geboten, zumal man davon ausgehen muss, dass die Zielpersonen aufgrund ihres unredlichen Verhaltens sehr aufmerksam sind.
Unsere Detektive stellten fest, dass noch in der Nacht diverse Gastronomiebetriebe angefahren wurden, die mit den unterschlagenen Waren beliefert worden sind. Die zwei Mitarbeiter haben sich im Laufe der Zeit sozusagen mit ihrer Beute ein eigenes Geschäft aufgebaut. Dass die Wirte wussten, dass es sich um gestohlene Ware handelt, ist stark anzunehmen, warum sonst sollten sie nachts beliefert werden?
Dieser Fall aus Stuttgart steht im Grunde genommen symbolisch für viele Fälle aus dem Bereich des nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Ein Mitarbeiter einer Firma scheidet aus dem Unternehmen aus und verpflichtet sich gegenüber seinem frühern Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit nicht für ein Konkurrenzunternehmen zu arbeiten, selbst konkurrierend ein Geschäft zu gründen oder Kunden abzuwerben. Hierfür erhält er eine sog. Karenzentschädigung. Geregelt ist dies im Übrigen im Handelsgesetzbuch.
Im vorliegenen Fall wurde unserem Auftraggeber zugetragen, dass der ehemalige Mitarbeiter sich wohl bereits bei anderen Werbeagenturen beworben habe, diese im Umkreis des ehemaligen Arbeitgebers liegen. Wir konnten diesbezüglich mittels OSINTH-Recherche herausfinden, welche Agenturen Assessment-Center mit Portfolio-Präsentation durchführen und ob es wahrscheinlich ist, dass die Zielperson sich dort bewirbt.
Unsere Detektive konnten sodann tatsächlich vor Ort eines Hotels den in Ex-Mitarbeiter feststellen, der mit anderen Personen im Rahmen eines Bewerberworkshops sein Portfolio darbot. Das Prozedere dauerte insgesamt sogar über das gesamte Wochenende. die Bewerber fanden sich sowohl zum gemeinsamen Mittagessen ein und ebenso auch abends zum gemütlichen Beisammensein. Die involvierten Personen erweckten den Eindruck, dass sie locker, freundschaftlich miteinander umgehen, weshalb durchaus der Verdacht aufkommen kann,dass geschäftliche Risiken für die Auftraggeberfirma entstehen können. Auffällig war auch, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zur Bewerbung nur sehr wenig Zeit verstrichen war. Der Mitarbeiter wolte also die Karenzsntschädigung und den neuen Job gleichzeitig, was einen Verstoß gegen das nachvertagliche Wettbewerbsverbot darstellte.