Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufige Fragen, die an uns gestellt werden und die dazugehörigen Antworten. Sollten Sie in der nachfolgenden Liste keine Antwort(en) auf Ihre konkrete Frage(n) finden, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder schicken Sie die Fragen über unser Anfrageformular. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Detektive sichern Beweise, die Sie für Zivil- oder Strafverfahren benötigen. Wenn beispielsweise ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden soll, Ihnen aber die entsprechenden Nachweise hierzu fehlen, haben sie nur wenige Chancen diesen Anspruch durchzusetzen. Denn im Zivilverfahren der Beibringungsgrundsatz gilt - der Richter kann nur verwerten, was die Parteien vortragen. Bei einem anhängigen Prozess werden Sie bestenfalls von einem kompetenten Anwalt vertreten, der Ihnen in allen Rechtsfragen Beistand leistet. Die Beweise liefert Ihnen die Detektei MAAN.
Auch wenn Sie eine Strafanzeige stellen möchten, Ihnen aber zu wenig Anhaltspunkte vorliegen, können Sie eine Privatdetektei beauftragen das nötige Beweismaterial zu erbringen. So hat ein Strafantrag weitaus größere Aussichten auf Erfolg.
Ein Privatdetektiv wird von Privatpersonen und Unternehmen beauftragt, um Beweise für Gerichtsverfahren ( Zivilrecht, ARbeitsrecht und Strafrecht ) zu sichern. Hierbei werden verdächtige Zielpersonen observiert und sonstige Ermittlungen und Recherchen angestellt, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Nicht immer wird ein Verdacht durch die Ermittlungen bestätigt, aber auch, wenn eine Vermutung sich nicht bewahrheitet, kann dies als positives Ergebnis gewertet werden.
Wir halten uns grundsätzlich an die gesetzlichen Vorschriften, das heißt, dass wir die Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen wahren und auch sonst im Rahmen des rechtlich Möglichen agieren. Somit sollte ein Verwertungsverbot verhindert werden.
Die Beauftragung einer Detektei ist eine sensible Angelegenheit, die vor allem nach außen hin besonderer Diskretion bedarf. Diese wahren wir auf jeden Fall und sehen es als Pflicht gegenüber unseren Kunden, von unserem Verschwiegenheitsgrundatz Gebrauch zu machen. Sollten jedoch Klienten eine Bewertung schreiben, so freuen wir uns natürlich über das Feedback. Wir haben allerdings absolutes Verständnis, dass die Mehrheit unserer Kunden nicht mit ihrem Namen im Internet aufzufinden sein möchten. Wir wissen natürlich auch, dass Bewertungen die einzelnen Firmeneinträge im Ranking bei Google auf die vorderen Ränge verhelfen und dass es Portale gibt, die Bewertungen anbieten. Wir sehen dies als Irreführung und bleiben lieber authentisch.