Aufklärung von Sachverhalten und Beweissicherung

Wer einen Verdacht hegt oder Ansprüche durchsetzen muss, benötigt belastbare tatsachen anstatt bloßer Vermutungen. Die Detektei MAAN klärt seit 1996 im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien bundes- und europaweit Sachverhalte auf. Wir arbeiten unter Beachtung des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechts, mit sorgfältiger Prpfung des berechtigten Interesses und mit dem Ziel einer Dokumentation, die in einem gerichtlichen Verfahren verwertbar ist.

Was macht eine Detektei?

Eine Detektei ist ein gewerbliches Ermittlungsunternehmen. Im Auftrag unserer Kunden stellen Detektive Tatsachen fest, beschaffen Informationen und sichern Beweise. Hierbei sind Detekteien nicht, wie die Polizeibehörden mit Sonderrechten ausgestattet, sondern die investigative Tätigkeit unterliegt den allgemeinen Gesetzen, insbesondere dem Datenschutzrecht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Ermittlungsergebnisse werden in einem sog. Ermittlungsbericht festgehalten, welcher neben der schriftlichen detaillierten Auflistung des Beobachteten auch Bild- und Videodokumentationen enthält. Dieser Bericht dient als Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.

Zu den typischen Leistungen einer Detektei zählen:

  • Observation: Die planmäßige und diskrete Beobachtung von Personen, um Verhaltensweisen, Kontakte oder Aufenthaltsorte festzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Fotografieren durch Febster ist z.B. nicht rechtlich zulässig und führt in der Regel zu einem Verwertungsverbot.
  • Recherche und Ermittlung: Die Beschaffung und Auswertung von Informationen aus rechtmäßig zugänglichen, häufig öffentlichen Quellen.
  • Personensuche: Die Ermittlung des Aufenthaltsortes von Schuldnern, Zeugen, Erben oder Angehörigen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.
  • Beweissicherung: Die Dokumentation relevanter Vorgänge durch Bericht, Foto-und Videomaterial, das als Augenscheinsobjekt oder über die Aussage des Ermittlers in ein Verfahren eingeführt werden kann.
  • Zeugenermittlung und Befragung: Das Auffinden von Zeugen und das Führen von gesprächen zur Sachverhaltsaufklärung.
  • Wirtschaftsermittlungen: Die Prüfung von Geschäftspartnern, Bewerbern und Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Bei welchen Problemen kann eine Detektei helfen?

Für Privatpersonen

  • Verdacht auf Untreue: Untreue ist kein Scheidungsgrund ( vgl $ 1565 BGB, Zerrüttungsprinzip ), kann aber im Einzelfall für Unterhaltsfragen von Bedeutung sein, vgl § 1579 BGB.
  • Verschwiegene Einkünfte oder Lebensgemeinschaften: Wir ermitteln Tatsachen, die für das Bestehen oder den Wegfall von Unterhaltsansprüchen erheblich sind.
  • Umgangs- und Sorgerechtsverfahren: Wir dokumetieren Lebensumstände, soweit sie für das Kindeswohl erheblich sind.
  • Erbangelegenheiten: Wir ermitteln unbekannte Erben und klären Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Nachlass.
  • Nachstellung und Belästigung: Ermittlung von Verursachern und Beweissicherung für eine Strafanzeige gem. § 238 StGB oder für zivilrechtliche Unterlassungs- und Schutzanforderungen nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Personens- und Adressuche: Ermittlung von zustellfähigen Adressen oder Aufenthaltsorten von Schuldnern.

 

Für Unternehmen

  • Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit: Bestehen begründete Zweifel am Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dokumetieren wir den tatsächlichen Sachverhalt.
  • Vermögensdelikte oder Eigentumsdelikte im Betrieb: Bei Diebstahl, Unterschalgung und Betrug ermitteln wir interne Täter und sichern Beweise für arbeitsrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen.
  • Wettbewerbsverstöße: Wir überprüfen Verstöße gegen Wettbewerbsverbote und die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Produktpiraterie und unlauterer Wettbewerb: Wir recherchieren Bezugsquellenn und sichern Beweismittel im Hinblick auf Ansprüche nach dem UWG.
  • Versicherungsmissbrauch: Aufklärung von auffälligen Schadensquellen im Auftrag von Versicherern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber die Kosten einer Detektivbeauftragung vom Arbeitnehmer erstzt bekommen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsbeistand beraten!