Beweiserhebung für gerichtliche Verfahren

Professionelle und gerichtlich verwertbare Beweise durch unsere Detektei

Die Chancen einen Prozess zu gewinnen steigen nur durch die Vorlage einschlägiger Beweise oder Beweismittel. Im Zivilverfahren nach der ZPO, aber auch im Strafprozess oder vor dem Arbeitsgericht gilt der Beibringungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Gericht nur die Beweise verwerten kann, welche die Parteien auch als relevante Tatsachen vorbringen. Auf diesen Grundlagen kommt das Gericht dann zu einer Entscheidung.

Dieser Grundsatz zeigt, wie wichtig es für den Ausgang einer Verhandlung ist, dass die Parteien ihr Begehren mit stichfesten Beweisen untermauern, um so Recht zugesprochen zu bekommen. Ein altes Sprichwort sagt, dass nur der, der beweisen kann, dass er Recht hat, auch Recht bekommt. Dieser umgangssprachliche Ausdruck fasst allerdings den Kern eines Prozesses gut zusammen.

Als Detektei haben wir nicht nur die nötige Erfahrung in der praktischen Beweiserbringung, unsere fundierte Ausbildung dient auch dazu, die Fakten rechtskonform zu erbringen, sodass diese keinem Verwertungsverbot unterliegen.

Wir klären die Sachverhalte effizient und diskret auf und händigen die gesammelten Beweise Ihnen in Form von Berichten auf, diese sodann bei Gericht vorgetragen werden können

Ebenso stehen unsere Detektive Ihnen auch als Zeugen zur Verfügung.

 

Wir sind Ihr passender Ansprechpartner für Beweissicherung, wenn ...

  • Sie ungerechtfertigt Beklagter in einem anstehenden Verfahren sind
  • Sie gerichtlich einen Anspruch durchsetzen möchten, Ihnen jedoch die nötigen Beweise fehlen
  • Sie eine Strafanzeige erstatten möchten und Ihnen die Identität des Täters oder Anhaltspunkte fehlen, die auf das Vorliegen einer Straftat hindeuten

Kontaktieren Sie uns jederzeit kostenlos und unverbindlich.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!