
Gerichtliche Beweissicherung
Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren
Beweiserhebung für gerichtliche Verfahren
Steht ein Verfahren an bei dem Sie ungerechtfertigt Beklagter sind?
Möchten Sie gerichtlich einen Anspruch durchsetzen, es fehlen jedoch die nötigen Beweise?
Sie möchten eine Strafanzeige erstatten. Ihnen fehlt aber die Identität des Täters oder Anhaltspunkte, die auf das Vorliegen einer Straftat hindeuten?

Beweissicherung durch die Detektei
Die Chancen einen Prozess zu gewinnen steigen nur durch die Vorlage einschlägiger Beweise oder Beweismittel. Im Zivilverfahren nach der ZPO gilt der Beibringungsgrundsatz. Das bedeutet dass das Gericht nur die Beweise verwerten kann, welche die Parteien auch als relevante Tatsachen vorbringen. Auf diesen Grundlagen kommt das Gericht zu einer Entscheidung.
Wir sichern ihnen die nötigen Fakten für die Beweiserhebung. So verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Sie bekommen eine Mappe mit allen Feststellungs-Berichten, sowie Bilddokumentationen ausgehändigt. Unsere Detektive stehen ihnen auch als Zeugen zur Verfügung.