Überprüfung von Außendienstmitarbeitern

Überprüfung falscher Abrechnungen - Arbeitszeitbetrug

Jährlich haben Unternehmen horrende Schäden aufgrund des Fehlverhaltens ihrer Außendienstmitarbeiter zu beklagen. Oft wird die Arbeitszeit zum Privatvergnügen genutzt, zum Beispiel ein Restaurantbesuch, der sodann auch noch dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt wird und somit einen Spesenbetrug darstellt. Aber auch wenn der Arbeitnehmer falsche Angaben zu seinen Arbeitszeiten macht, stellt dies eine Betrugshandlung dar. Diese beiden Handlungsmodalitäten konnten wir in unserer Erfahrung als Detektei oft beobachten.

Der weitaus größere finanzielle Schaden entsteht aber durch den Umsatzrückgang aufgrund fehlender Neukundengewinnung und/ oder Bestandskundenpflege. Gründe für ein solches Verhalten können Bequemlichkeit sein oder aber auch die fehlende Redlichkeit bei den Mitarbeitern.

Anzeichen für vertragswidriges Verhalten

  • Umsatzrückgang bei Außendienstmitarbeitern, während die Umsätze der Kollegen konstant bleiben
  • Beschwerden der Bestandskunden über fehlende Kommunikation oder Betreuung seitens des betreffenden Mitarbeiters
  • Es werden keine oder nur sehr wenige Neukunden gewonnen
  • ie Absatzzahlen von neuen Produkten sind niedrig

Mögliche Handlungen des betreffenden Mitarbeiters

Um Betrugshandlungen zu vertuschen nutzen Mitarbeiter unterschiedliche Handlungsmodalitäten. Diese sind z. B.:

  • Mitarbeiter gibt falsche Arbeitszeiten an, z.B. werden mehr Stunden aufgeschrieben, als tatsächlich geleistet
  • Pausen werden kürzer dargestellt als eigentlich abgehalten.
  • Restaurantbesuche und ähnliche Freizeitaktivitäten werden als Geschäftstreffen deklariert.

Wir als erfahrene Wirtschaftsdetektei stehen Ihnen als professionelle Unterstützung zur Seite!

Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einen Spesenbetrug zu Lasten Ihres Unternehmens begeht und überlegen, wie Sie diesem Umstand begegnen können? Rufen Sie uns an, unsere Detektive klären Sie in einem kostenfreien Beratungsgespräch gerne über Ihre Möglichkeiten auf.

kostenfreie Service-Hotline

In der Vergangenheit haben wir viele Verdachtsmomente hinsichtlich des Betrugs durch Außendienstmitarbeitern aufklären können. In etwa 95 % aller Fälle wurde diese von uns auch verifiziert. So konnten wir beobachten, dass später angefangen wurde zu Arbeiten und früher Feierabend gemacht wurde. Auch Besuche in Gaststätten aller Art, sogar Spielhallen- und Bordellbesuche, innerhalb der Arbeitszeit kamen vor, die von rein privatem Interesse waren.

Der Arbeitszeit- und/oder Spesenbetrug stellt eine Straftat dar, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss. Unsere Detektive dokumentieren den Tagesablauf des betreffenden Mitarbeiters genau und vor allem diskret. Sie erhalten von uns eine gerichtlich verwertbare Berichtserstattung, die Ihnen im Falle des Rechtswegs als Beweisfunktion zur Verfügung steht. Ebenso stehen unsere Mitarbeiter als Zeugen zur Verfügung